Der Tod eines Verwandten mit Vermögen in der Türkei bringt nicht nur einen emotionalen Prozess mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Verfahren für Ausländer. Dieser Leitfaden wurde für ausländische Erben erstellt, um den Erbprozess in der Türkei von Anfang bis Ende zu verstehen, ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten zu lernen und auf die Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Erbprozesse mit Auslandsbezug in der Türkei werden nicht durch ein einziges Gesetz geregelt, sondern durch die Überschneidung mehrerer grundlegender Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes über Internationales Privat- und Verfahrensrecht, des türkischen Zivilgesetzbuches und des Grundbuchgesetzes.
Das Kernprinzip, das das Erbe von Ausländern in der Türkei regelt (MÖHUK, Art. 20), teilt das Vermögen des Verstorbenen in zwei Kategorien auf. Dieses Prinzip des "zweigleisigen Erbrechts" ist der kritischste Punkt des Prozesses.
Der erste und grundlegendste Schritt, um ein Erbverfahren in der Türkei einzuleiten, ist die Erlangung eines "Erbscheins" (Veraset İlamı). Ohne dieses Dokument können Sie nicht auf Bankkonten zugreifen oder Grundbucheintragungen vornehmen. Wenn ein ausländisches Element beteiligt ist, muss dieser Schein zwingend von den türkischen Friedensgerichten eingeholt werden.
Damit offizielle Dokumente aus Ihrem Heimatland in der Türkei für den Erbscheinantrag gültig sind, müssen sie international anerkannt sein. Alle diese Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt, notariell beglaubigt und entweder mit einer "Apostille" versehen oder vom türkischen Konsulat beglaubigt sein.
Die Möglichkeit eines Ausländers, in der Türkei Immobilien zu erben, unterliegt strengen Regeln. Selbst wenn Sie ein gesetzlicher Erbe sind, können Sie möglicherweise nicht Eigentümer der Immobilie werden. Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, haben Sie das Recht, den Verkauf der Immobilie (Liquidation) zu verlangen und den Erlös zu erhalten.
Ausländische Testamente: Ein in einem anderen Land erstelltes Testament ist in der Türkei nicht automatisch gültig. Damit es vollstreckt werden kann, muss eine separate "Anerkennungs- und Vollstreckungsklage" eingereicht werden.
Ausschlagung der Erbschaft: Sie haben das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, wenn die Schulden des Verstorbenen die Vermögenswerte übersteigen. Aber Vorsicht: Sie haben nur drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen, nachdem Sie vom Tod erfahren haben. Dies ist eine Ausschlussfrist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Erbprozess beinhaltet einzigartige Umstände, und aufgrund der Komplexität von Erbfällen mit Auslandsbezug wird dringend empfohlen, für Ihre spezifische Situation rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen.
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