In Deutschland, Österreich oder der Schweiz geschieden zu sein, bedeutet nicht, dass Sie nach türkischem Recht "ledig" sind. Wenn Sie Ihr ausländisches Scheidungsurteil nicht von türkischen Gerichten haben anerkennen lassen, gelten Sie im türkischen Melderegister immer noch als verheiratet.
Sie denken vielleicht: "Was passiert schon, wenn ich auf dem Papier verheiratet bin?" Dies ist nicht nur ein einfacher Registerfehler; es birgt ernsthafte rechtliche Risiken, die Ihr Leben direkt beeinflussen, von der Erbschaft bis zum Sorgerecht, vom Recht auf Wiederverheiratung bis zu Ihrem Vermögen. In diesem Artikel erklären wir die Risiken, denen Expatriates in der Türkei nach der Scheidung ausgesetzt sein können, und das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren, um diese zu beseitigen.
Sie haben sich im Ausland scheiden lassen, aber diesen Beschluss in der Türkei nicht durch eine "Anerkennungsklage" registrieren lassen. In diesem Fall sind Sie nach dem türkischen Zivilgesetzbuch rechtlich immer noch verheiratet. Gott bewahre, wenn Sie heute sterben würden, wäre Ihr geschiedener Ex-Ehepartner gesetzlicher Erbe Ihres gesamten Vermögens in der Türkei (Haus, Grundstück, Bankkonto usw.). In Europa geschieden zu sein, hindert ihn nicht daran, einen Anteil im türkischen Erbschein zu erhalten.
Das Erbrecht wird komplex, wenn ausländische Elemente involviert sind. In der Türkei unterliegt der Erbfall je nach Art des Vermögenswerts zwei verschiedenen Gesetzen:
Kinder sind der sensibelste Punkt im Scheidungsprozess. Eine Sorgerechtsentscheidung eines europäischen Gerichts ist in der Türkei nicht automatisch gültig. Wenn Sie in der Türkei eine rechtliche Transaktion bezüglich Ihres Kindes durchführen müssen (Schulanmeldung, Pass, Auslandsreise), könnten türkische Behörden die europäische Entscheidung ignorieren. Eine "Vollstreckungsklage" (Tenfiz) muss eingereicht werden, damit Ihre Sorgerechtsentscheidung im Ausland in der Türkei vollstreckbar ist.
Vielleicht möchten Sie ein neues Kapitel in Ihrem Leben aufschlagen. Solange Sie jedoch im türkischen Register als "verheiratet" erscheinen, ist es Ihnen unmöglich, in der Türkei oder in türkischen Konsulaten erneut zu heiraten.
Der Weg, all diese Risiken zu beseitigen, besteht darin, die ausländische Gerichtsentscheidung in das türkische Rechtssystem zu integrieren. Dieser Prozess ist zweigeteilt:
Nein. Sie müssen Ihre Arbeit oder Ihren Alltag in Europa nicht unterbrechen oder in die Türkei reisen. Als BV Recht leiten wir mit der Vollmacht, die wir von unseren Mandanten im Ausland erhalten, den Prozess in Ihrem Namen ein, verfolgen die Anhörungen und schließen die Registrierungsverfahren beim Standesamt ab.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Es wird dringend empfohlen, professionelle Unterstützung von einem Anwalt bezüglich Ihrer spezifischen Situation einzuholen, um Rechtsverluste zu vermeiden.
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